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Wer die erste Teilprüfung bestanden hat oder zur ersten Teilprüfung zugelassen ist, die fachpraktische Ausbildung ordnungsgemäß durchlaufen und hierzu in einem Bewährungsbericht der fachpraktischen Ausbildungsstelle mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat, meldet sich mindestens einen Monat vor dem Prüfungstermin unter Vorlage der entsprechenden Nachweise beim Ministerium für Bildung und Kultur schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung zur zweiten Teilprüfung an.
Über die Zulassung entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur. Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen.
Im Fall der Nichtzulassung bestimmt das Ministerium für Bildung und Kultur, ob und wie lange die fachpraktische Ausbildung fortzusetzen ist und zu welchem Prüfungstermin die Bewerberin oder der Bewerber an der zweiten Teilprüfung teilnimmt. Liegen auch an diesem Prüfungstermin die Zulassungsvoraussetzungen nicht vor, so ist die Zulassung zur zweiten Teilprüfung endgültig zu versagen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Ministerium für Bildung und Kultur eine weitere Frist für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen einräumen.