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Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Die erste Teilprüfung setzt die Teilnahme an einer mindestens zweijährigen fachtheoretischen Ausbildung voraus und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In der ersten Teilprüfung sollen die in der fachtheoretischen Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden.
Die Teilnahme an der zweiten Teilprüfung erfordert das Durchlaufen einer mindestens einjährigen fachpraktischen Ausbildung. Die fachpraktische Ausbildung schließt sich entweder an die erste Teilprüfung an oder sie wird gleichzeitig neben der fachtheoretischen Ausbildung durchlaufen. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beachtung und Anwendung didaktischer Grundsätze und verschiedener Methoden in die praktische heilerziehungspflegerische Arbeit umsetzen kann.
Die erste Teilprüfung findet bei Bedarf jährlich, die zweite Teilprüfung bei Bedarf jährlich oder halbjährlich statt.