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Eine bestandene zweite Teilprüfung kann nicht wiederholt werden.
Wer die zweite Teilprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung als nicht bestanden gilt, kann diese in der Regel einmal, frühestens zum nächsten allgemeinen Prüfungstermin, wiederholen. Der Prüfungsausschuss bestimmt, ob und wie lange die fachpraktische Ausbildung fortzusetzen ist.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Ministerium für Bildung und Kultur eine zweite Wiederholung der Prüfung gestatten und dies von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen.