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Für die Prüfung sind folgende Unterlagen zur Einsicht bereitzuhalten:
die Prüfungsliste der ersten Teilprüfung,
die Bewährungsberichte.
Die Prüfungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten.
§ 12 Abs. 6 und 7 findet entsprechende Anwendung.