HeimMindBauV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 HeimMindBauVFußbödenVerordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige · Erster Teil § 4§ 6 Fußbodenbeläge der von Heimbewohnern benutzten Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein.