Gesetz Nr. 2088 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023 -) Vom 8. Dezember 2022
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe für das Rechnungsjahr 2023 auf 5 400 806 600 Euro festgestellt.
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