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Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft wird ermächtigt, beim Sondervermögen Transformationsfonds aufgenommene Darlehen in Höhe von bis zu 840 000 000 Euro im Haushaltsjahr 2026 und in Höhe von bis zu 1 080 000 000 im Haushaltsjahr 2027 beim nichtöffentlichen Bereich umzuschulden, soweit der Landtag des Saarlandes für das jeweilige Haushaltsjahr eine auf Transformationserfordernisse der saarländischen Wirtschaft bezogene außergewöhnliche Notsituation gemäß § 2 Absatz 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes feststellt. Die Gesamtsumme der durch die außergewöhnliche Notsituation begründeten Nettokreditaufnahme darf für das Sondervermögen den Betrag von 1,5 Mrd. Euro nicht übersteigen. Die Ansätze im Wirtschaftsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 gelten nur für den Fall, dass der Landtag des Saarlandes für das entsprechende Haushaltsjahr eine auf Transformationserfordernisse der saarländischen Wirtschaft bezogene außergewöhnliche Notsituation gemäß § 2 Absatz 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes feststellt.