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Die Hinterlegung wird vollzogen:
bei Geldsummen durch Gutschrift auf einem von der Hinterlegungsstelle bezeichneten Konto bei der Hinterlegungskasse oder in Eilfällen durch Barzahlung bei einer zuständigen Zahlstelle,
bei Wertpapierguthaben durch Buchung auf einem von der Hinterlegungsstelle bezeichneten Depotkonto und
bei anderen Gegenständen oder Urkunden durch Übergabe an die Hinterlegungskasse.
Teil 3 Verwaltung der Hinterlegungsmasse
bei Geldsummen durch Gutschrift des Betrags auf einem Konto des Empfängers oder durch Auszahlung der Hinterlegungskasse,
Die Hinterlegungsstelle kann auf Antrag eines Beteiligten:
auf Antrag der Person, die ihre Berechtigung zum Empfang der Hinterlegungsmasse nachweist, oder
Die Hinterlegungsgeschäfte werden von Hinterlegungsstellen und Hinterlegungskassen wahrgenommen.
bei der Hinterlegung von Kostbarkeiten deren genaue Beschreibung sowie den Wert.
auf Ersuchen der zuständigen Behörde oder eines Gerichts.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.