HIVHG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 HIVHGVerwaltungskostenGesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen · Teil 2, Abschnitt 1 § 9§ 11 Die Kosten für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung sind aus den Stiftungsmitteln zu tragen.