HIVHG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 HIVHGOrganeGesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen · Teil 2, Abschnitt 1 § 6§ 8 Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.