Vereinbarung der Länder über die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz Vom 25. Februar 1988[1]
Die für das Hochschulwesen zuständigen Landesminister und die Hochschulrektorenkonferenz bilden eine „Gemeinsame Kommission für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen (Gemeinsame Kommission)“.
§ 1 HRG§9Vbg SL
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