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Die Gemeinsame Kommission legt die Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz vor.
Die Rahmenordnung wird von der Kultusministerkonferenz im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz als Empfehlung im Sinne von § 9 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz beschlossen.
Die Absätze 1 und 2 gelten fürallgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen entsprechend.