Vereinbarung der Länder über die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz Vom 25. Februar 1988[1]
Die Gemeinsame Kommission und die Fachkommissionen bedienen sich der im Sekretariat der Kultusministerkonferenz[5] für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen eingerichteten Geschäftsstelle.
§ 10 HRG§9Vbg SL
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