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Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges in der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung schließt - soweit der Hauptschulabschluss nicht anderweitig erworben wurde - die mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen ein, wenn der Berufsschulabschluss während der Dauer eines Berufsausbildungsverhältnisses im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erreicht wurde.