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Der Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen wird auf dem Abschlusszeugnis der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule, in den Fällen des § 1 Absatz 2 auf dem Abgangszeugnis der Ausbildungsvorbereitung oder im Bildungsgang der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung auf dem Abschlusszeugnis mit folgendem Feststellungsvermerk der beruflichen Schule bestätigt: „Dieses Zeugnis schließt die mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen ein.“ Der Vermerk ist auf der Vorderseite oder bei nachträglichen Einträgen nach Verlassen der Schule auf der Rückseite des Zeugnisses einzutragen. Bei nachträglichen Einträgen auf der Rückseite trägt er das Datum seines Ausstellungstages und ist zusätzlich mit dem Siegel der Schule und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters zu versehen.