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Von Gasthörerinnen und Gasthörern erheben die Hochschulen eine Gebühr von mindestens 40 und höchstens 250 Euro pro Semester.
Die Hochschulen staffeln die Gebührenhöhe nach Art und Umfang der belegten Lehrveranstaltungen. § 9 Abs. 4 gilt entsprechend.
Die Gebühr ist bei der Stellung des Antrags auf Einschreibung oder bei der Rückmeldung fällig.