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Von Studierenden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erheben die Hochschulen eine Gebühr von mindestens 50 und höchstens 500 Euro pro Semester.
Die Hochschulen staffeln die Gebührenhöhe in Abhängigkeit von den Studienplatzkosten des gewählten Studienganges. § 9 Abs. 4 gilt entsprechend.
Die Gebühr ist bei der Stellung des Antrags auf Einschreibung oder bei der Rückmeldung fällig.