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Das Land Rheinland-Pfalz errichtet ein Nationalparkamt mit Sitz in der Verbandsgemeinde Birkenfeld und einer Außenstelle in Nonnweiler. Das Nationalparkamt ist als untere Landesbehörde dem für Naturschutz zuständigen Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz unmittelbar zugeordnet. Es trägt die Bezeichnung „Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald“, führt Dienstsiegel und Amtsschilder, die beide Landeswappen zeigen, und ist berechtigt, im amtlichen Schriftverkehr beide Landeswappen gemeinsam zu verwenden. Die Leiterin oder der Leiter des Nationalparkamts wird durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes bestellt.
Das Nationalparkamt unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des für Naturschutz zuständigen Ministeriums des Landes Rheinland-Pfalz und, soweit es für das Saarland tätig ist, der Fachaufsicht des für Naturschutz zuständigen Ministeriums des Saarlandes. Soweit das Nationalparkamt Landesrecht anzuwenden hat, ist das Recht desjenigen Landes maßgebend, für welches das Nationalparkamt tätig ist.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland bleiben Dienstherr oder Arbeitgeber der von ihnen im Nationalparkamt eingesetzten Bediensteten, für die das jeweilige Dienst- und Tarifrecht und insoweit das jeweilige Personalvertretungsrecht gilt. Die Leiterin oder der Leiter des Nationalparkamts ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter aller Bediensteten des Nationalparkamts und übt das Direktions- und Weisungsrecht aus. Die Bediensteten des Nationalparkamts nehmen die Aufgaben und Befugnisse auf dem gesamten Gebiet des Nationalparks wahr.