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Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Fachpraxis),
hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln (Fachtheorie),
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Dienstleistungen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
hauswirtschaftliche Dienstleistungen kundenorientiert erbringen,
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen,
Arbeitsabläufe planen und umsetzen sowie
Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Hygiene am Arbeitsplatz berücksichtigen kann.
Dieser Nachweis ist zu führen aus mindestens zwei der folgenden Tätigkeitsbereiche: Der Prüfungsausschuss wählt die beiden Tätigkeitsbereiche aus.
Speisen und Getränke zubereiten, ausgeben und Serviceleistungen erbringen,
Räume und Betriebseinrichtungen reinigen und pflegen und Serviceleistungen erbringen,
Textilien reinigen, pflegen und Serviceleistungen erbringen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch und eine Arbeitsprobe durchführen. Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe sind die in dem jeweiligen Einsatzgebiet erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Innerhalb dieser Zeit sollen die Arbeitsaufgabe (120 Minuten, davon 10 Minuten situatives Fachgespräch) und die Arbeitsprobe (90 Minuten) durchgeführt werden.
In dem Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln soll der Prüfling durch schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgaben nachweisen, dass er Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Verpflegungs- und Serviceleistungen erbringen,
Hausreinigungs- und Serviceleistungen durchführen,
Textilreinigungs- und Textilpflegearbeiten verrichten und Serviceleistungen erbringen,
Anforderungen und Aufgaben einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor erkennen,
über Dienstleistungen und Produkte informieren und
Grundsätze der Teamarbeit beachten kann.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling durch Bearbeitung schriftlicher Aufgaben nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann. Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Behinderten Prüflingen sind auf ihren Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. Der Antrag ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die angemessene Erleichterung. Abschnitt 6 Bewertung, Feststellung und Beurkundung der Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung