Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Über die bestandene Abschlussprüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis nach Anlage 2.
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