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Im Freistaat Sachsen wird für folgende Flussgebiete ein Hochwassernachrichten- und Alarmdienst eingerichtet:
Elbestrom;
Nebenflüsse der Oberen Elbe;
Nebenflüsse der Mittleren Elbe mit Ketzerbach;
Schwarze Elster und ihre Nebenflüsse;
Mulden und ihre Nebenflüsse sowie Zwota;
Obere Weiße Elster und ihre Nebenflüsse sowie obere Pleiße;
Untere Weiße Elster und ihre Nebenflüsse;
Spree und ihre Nebenflüsse;
Lausitzer Neiße und ihre Nebenflüsse.
Die Flussgebiete nach Absatz 1 werden nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 in Warngebiete untergliedert, welche nach hydrologischen und administrativen Kriterien so abzugrenzen sind, dass eine effektive Durchführung des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes gewährleistet ist.
Aus der Einrichtung des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes können Dritte keine Ansprüche herleiten, auch soweit sie Teilnehmer nach § 2 Nummer 10 Buchstabe b oder c sind. Insbesondere entbindet die Einrichtung des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes Teilnehmer und Dritte nicht von ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge nach § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere nicht von der Pflicht, sich selbstständig über Hochwassergefahren zu informieren.
Die oberste Wasserbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Organisation des Hochwassernachrichtendienstes, einschließlich der notwendigen…
die Festlegung der Grundsätze des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes;
durch geeignetes Personal, Nachrichtentechnik, organisatorische Regelungen und Organisationsmittel sicherzustellen, dass im Bedarfsfall der…
§ 5 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen…
1Soweit erforderlich, richtet das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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