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Die oberste Aufsichtsbehörde im Brandschutz, der Technischen Hilfe, im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst ist berechtigt, alle Einrichtungen und Anlagen der Integrierten Leitstelle des Saarlandes jederzeit in personeller und sachlicher Hinsicht auf Ordnungsmäßigkeit der Leistungserfüllung und Leistungsstand zu überprüfen.