Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007
Über Ausnahmeregelungen im Einzelfall entscheidet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Antrag des Trägers der Integrierten Leitstelle des Saarlandes.
§ 6 ILSQualiVO
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