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Nach bestandener Laufbahnprüfung erhält der Anwärter, die Anwärterin, der Referendar und die Referendarin ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 5. Das Zeugnis wird vom vorsitzführenden Mitglied des Prüfungsausschusses unterzeichnet.
Je eine Ausfertigung des Zeugnisses ist zu den Prüfungs- und Personalakten zu nehmen.