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Es können weitere Länder der Verwaltungsvereinbarung beitreten. Sie erklären ihre Absicht gegenüber dem Vorsitzenden des LA. Die dann notwendig werdenden Regelungen treffen die Vereinbarungspartner gemeinsam. Insbesondere kann bei der erstmaligen Bereitstellung der gesamten aktuellen Programme, einschließlich der Dokumentation, eine angemessene Kostenbeteiligung zu leisten sein. Über eine mögliche Kostenbeteiligung und die Höhe entscheidet der LA vor dem Beitritt.