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Der Lenkungsausschuss (LA) ist paritätisch durch die Vereinbarungspartner besetzt. Er setzt sich zusammen aus einem fachlich verantwortlichen und einem technisch verantwortlichen Vertreter jedes Vereinbarungspartners. Jeder Vereinbarungspartner verfügt über eine Stimme.
Der LA tagt in der Regel einmal jährlich. Er muss zusätzlich zusammentreten, wenn einer der Vereinbarungspartner dies verlangt.
Der Vorsitz des LA wird vom Land SL wahrgenommen.
Die Vereinbarungspartner können, in Absprache mit dem Vorsitzenden, zu den Sitzungen weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht einladen.
Der LA ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder und mindestens ein Vertreter jedes Vereinbarungspartners anwesend sind. Beschlüsse des LA werden einstimmig gefasst.
Der Vorsitzende des LA kann bei Bedarf einen Beschluss mittels Umlaufverfahren herbeiführen.
Bei Weiterentwicklungen und Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 3 ist der LA in Kenntnis zu setzen.
Der LA hat insbesondere folgende Aufgaben:
Formulierung von Zielsetzungen und Arbeitsaufträgen an die AG EuP (siehe § 4),
Kontrolle und Steuerung des Projektfortschritts,
Verabschiedung eines Finanzplanes für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses,
Bestimmung des verantwortlichen Vereinbarungspartners für die Ausschreibung von gemeinsam benötigten Leistungen für die Wartung und Pflege, die Weiterentwicklung der Anwendung AS-Digital 2.0,
Entscheidung über Vergabe von Aufträgen für Entwicklung und Pflege der Anwendung AS-Digital 2.0 sowie der für AS-Digital 2.0 eingesetzten Software im Rahmen der verfügbaren Mittel nach § 6,
Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Freigabe von Daten sowie zum Datenaustausch, insbesondere von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten und Berufs- und besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen,
Festlegung von Qualitätsstandards für die Anwendung AS-Digital 2.0 und deren Schnittstellen,
Festlegung von Kriterien für und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit weiteren Softwaresystemen,
Anrechnung von Sachleistungen,
Erarbeitung von Regelungen zum nachträglichen Beitritt gemäß § 7 nach Aufforderung durch die Vereinbarungspartner.