Art. 17 32014L0041Bei ihrer Anwesenheit im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaats im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie werden Beamte des Anordnungsstaats in Bezug auf…
Art. 22 32008D0615BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Die Beamten, die gemäß diesem Beschluss im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats tätig sind, werden in Bezug auf Straftaten, die sie begehen oder die ihnen…
§ 5 Nr. 15 Buchst. d StGBStrafgesetzbuch
die Tat gegenüber einem Europäischen Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen…
§ 14 EUStAGGesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Für die Anwendung des Strafgesetzbuches stehen die Delegierten Europäischen Staatsanwälte und der deutsche Europäische Staatsanwalt Amtsträgern gleich, sofern…
Art. 2 StrVollzZustAbk SLAbkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Die mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten haben bei der Vornahme von Amtshandlungen in einem anderen Land die gleichen…