§ 57 BSIGGesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 7, 8, 9, 11, 12, 15 und 16 eingeschränkt.
§ 18 SächsISichGSächsisches Informationssicherheitsgesetz
Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 27 der Verfassung des Freistaates Sachsen) und das Recht auf…
§ 19 EBewMGGesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
§ 21 G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.