§ 13 Abs. 2 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ohne Begleitung eines Bediensteten darf nicht gewährt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die…
§ 43 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Das Verlassen der Anstalt unter Aufsicht (Ausführung) kann den Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels gestattet werden, wenn nicht konkrete…
§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
das Verlassen der Anstalt für bis zu 24 Stunden ohne Begleitung (unbegleiteter Ausgang),
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
das Verlassen der Anstalt für bis zu 24 Stunden ohne Begleitung (unbegleiteter Ausgang),