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Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 9 Schiedsverfahren
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 8a Streitigkeiten aus…
Die den Oberlandesgerichten zugewiesenen Entscheidungen in Landwirtschaftssachen werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen…
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 8 Wirtschaftsrecht
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 10 Verfahren mit grenzüberschreitendem…
Die nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit den §§ 409 bis 412 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002…
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 9a Ansprüche aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.