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Werden vom Land bewilligte Dienstreisen ausgeführt, so erhält der Anstaltspfarrer Reisekostenvergütung der Reisekostenstufe B [2] nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.
Dienstsitz des Anstaltspfarrers ist Saarbrücken. Eine Entschädigung für die Reisen vom Dienstsitz zu den Justizvollzugsanstalten wird vom Land nicht gewährt.