KathRelLehrVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 KathRelLehrVbg SLVereinbarung des Saarlandes mit den Bistümern Trier und Speyer über die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts Vom 13./16. Oktober 1969 § 2§ 4 Mit Abschluss des Gestellungsvertrages gilt der staatliche Unterrichtsauftrag für die im Gestellungsvertrag genannte Lehrperson als erteilt.