Verwaltungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Einrichtung und Fortführung des Katasters für das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet Vom 22. Februar 1990
Grundlage des Vermessungszahlenwerks bilden die Grenzrisse und Koordinatenverzeichnisse (Artikel 4 des Grenzvertrags), in denen die ergänzenden Vermessungs- und Berechnungsergebnisse zu dokumentieren sind.
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