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Das Liegenschaftskataster für das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet ist durch Übernahme von Veränderungen und Berichtigungen fortzuführen und auf dem neuesten Stand zu halten, um den vielfältigen Bedürfnissen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden zu können.
Veränderungen sind insbesondere
Wechsel in den Eigentumsverhältnissen (z.B. Übergang des Eigentums oder Erbbaurechts auf andere Rechtsinhaber),
Lageverschiebungen der Flurstücksgrenze (z.B. Flurstückszerlegung, Verschmelzung, Überflutung, Verlandung und dgl.),
Umstellung der Nutzung (z.B. durch Bauwerke im oder am Gewässer),
Umstellung der Bezeichnung (z.B. des Buchungsbezirks, der Flurstücksnummer),
Lageänderung von Grenzzeichen und topographischen Objekten.
Berichtigungen sind insbesondere
Behebung von Schreibfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten,
Richtigstellung der Flächenangaben eines Flurstücks,
Beseitigung von Fehlern der vermessungstechnischen Aufnahme und Objektbeschreibung.