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Das strukturelle zahlungsbezogene Ausgangsdefizit des Jahres 2014 errechnet sich aus der Normalentwicklung der Normalfaktoren nach § 1 zuzüglich der restlichen Zahlungen. Die restlichen Zahlungen sind die um 2 % erhöhte Differenz der Istzahlungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 und der Istzahlungen der Normalfaktoren nach § 1 des Jahres 2013. Das so errechnete Defizit wird um wesentliche für die Folgejahre erhebliche strukturelle Änderungen und Sondereffekte bereinigt.