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Zur Ermittlung des strukturellen zahlungsbezogenen Ergebnisses wird ausgehend vom zahlungsbezogenen Ergebnis nach § 6 bei den nachfolgend benannten Zahlungsarten (Normalfaktoren) eine Normalentwicklung unterstellt: Basiswerte für die Normalentwicklung sind die letzten im Jahr vor dem Haushaltsjahr verfügbaren Rechnungsergebnisse. Die Normalentwicklung wird jährlich fortgeschrieben. Die Gemeinden steuern ihr strukturelles zahlungsbezogenes Ergebnis durch die übrigen Auszahlungen und Einzahlungen.
die Gewerbesteuer,
die Gewerbesteuerumlage,
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer,
die Schlüsselzuweisungen A, B und C sowie die Sonderschlüsselzuweisungen an die Gemeinden,
die Finanzausgleichsumlage nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz und
die Kreisumlage oder die Regionalverbandsumlage.