Verordnung über den Empfängerkreis und die Verteilung der Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 (KELF-Verteil-VO 2015) Vom 7. Dezember 2015
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten des Empfängerkreises und die Verteilung der Konsolidierungshilfen nach § 3 Absatz 1 KELFG 2015. Bezugsjahr ist jeweils das Bewilligungsjahr.
§ 1 KELF-Verteil-VO 2015
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