§ 7 Abs. 1 KHGSL§30RegV SL 2006Zuständigkeit und Schriftform
Sowohl die fachliche als auch die baufachliche Prüfung obliegen der Krankenhausförderbehörde.
§ 35 KHGG NRWKrankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, für die Belange des Krankenhauswesens durch Rechtsverordnung die zuständige Behörde zu…