§ 17 KHGSL§30RegV SL 2006
Zu VV Nr. 9 bis 11 zu § 44 LHO sowie zu Nr. 6 und 7 der Anlagen 2 und 3 zu den VV zu § 44 LHO gilt ergänzend:
Die Krankenhausförderbehörde überwacht die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Änderungen gegenüber der genehmigten Planung bedürfen der Zustimmung der Krankenhausförderbehörde.
Die Krankenhausförderbehörde stellt die endgültigen förderfähigen Kosten auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises fest.
Der Verwendungsnachweis ist nach dem dem Zuwendungsbescheid beigegebenen Formblatt zu erstellen. Der zahlenmäßige Nachweis ist entsprechend den der Bewilligung zugrunde gelegten Bauunterlagen nach Bauobjekten/Bauabschnitten zu unterteilen. Der Nachweis, wann und in welchen Einzelbeträgen die Bauausgaben geleistet wurden, wird durch die Baurechnung geführt. Die Baurechnung ist zur Prüfung bereitzuhalten; nur das Bauausgabebuch (Aufstellung der Rechnungsbelege/Zahlungen) und die Berechnungen nach DIN 277 und gegebenenfalls DIN 283 sind dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Werden über Teile einer Baumaßnahme (zum Beispiel bei mehreren Bauobjekten/Bauabschnitten) einzelne Verwendungsnachweise geführt, so ist nach Abschluss der Baumaßnahme ein zusammengefasster Verwendungsnachweis aufzustellen.
Dem Verwendungsnachweis für Bauvorhaben sind insbesondere beizufügen:
Sachlicher Bericht (Kurzbeschreibung), Maßnahmenbeginn und -beendigung, Berechnung der Flächen- und Rauminhalte nach DIN 277 (nur für Hochbauten),
Ausgaben- und Einnahmenübersicht (summarische Darstellung),
eine Bescheinigung des Zuwendungsempfängers, dass die angegebenen Beträge mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
mit der Bauausführung übereinstimmende Bauzeichnungen (in der Regel M. 1:100),
Verdingungs- und Vergabeunterlagen, die Submissionsniederschriften und die Übersichtstabellen zu den Submissionsergebnissen.
Dem Verwendungsnachweis bei sonstigen Maßnahmen sind insbesondere beizufügen: 7. Abschnitt: Schlussbewilligung
Sachlicher Bericht (Kurzbeschreibung), Maßnahmenbeginn und -beendigung,
Ausgaben- und Einnahmenübersicht (summarische Darstellung),
eine Bescheinigung des Zuwendungsempfängers, dass die angegebenen Beträge mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
Verdingungs- und Vergabeunterlagen, die Submissionsniederschriften und die Übersichtstabellen zu den Submissionsergebnissen.