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Bis zur Vorlage der Unterlagen gemäß § 18 dieser Verordnung ist für Maßnahmen, soweit nicht ein Festbetrag nach § 30 Absatz 2 SKHG vereinbart ist, vom Förderbetrag folgende Schlussrate einzubehalten: bis zu 0,5 Mio. Euro 5 v. H. bis zu 10 Mio. Euro 3 v. H. (mindestens 25.000 Euro) bis zu 50 Mio. Euro 2 v. H. (mindestens 300.000 Euro) über 50 Mio. Euro 1 v. H. (mindestens 1 Mio. Euro). 6. Abschnitt: Verwendungsnachweis
Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ist bis zum 31. Dezember 2012 die Mittelverwendung gemäß Maßnahmeplan nachzuweisen. Soweit gebundene Mittel noch nicht…
Die Auszahlung kann zurückbehalten werden, solange der Zuweisungsempfänger einen Verwendungsnachweis für vorangegangene Zuweisungen nicht fristgerecht erbracht…
Unbeschadet des Artikels 21 darf der in Form von Zwischen- und Restzahlungen geleistete Beitrag aus dem Fonds nicht höher sein als der im Beschluss der…
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des…
Die Auszahlung kann zurückbehalten werden, solange der Zuweisungsempfänger einen Verwendungsnachweis für vorangegangene Zuweisungen nicht fristgerecht erbracht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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