KlimaBergV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 KlimaBergVAnwendungsbereichBergverordnung zum Schutz der Gesundheit gegen Klimaeinwirkungen Eingangsformel§ 2 Diese Verordnung gilt für untertägige Betriebe mit Ausnahme der Hohlraumbauten. Eingangsformel