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in Gemeinden mit einer Einwohnerzahlmindestens in Besoldungsgruppehöchstens in Besoldungsgruppevon20.001 bis 30.000A 13A 14von30.001 bis 40.000Â 14A 15von40.001 bis 60.000A 15A 16von60.001 bis 180.000B 2B 3 und über 180.000B 3B 4.
Die hauptamtlichen Ersten Beigeordneten sind einzustufen
in Gemeinden mit einer Einwohnerzahlmindestens in Besoldungsgruppehöchstens in Besoldungsgruppevon20.001 bis 30.000A 15A 16von30.001 bis 40.000B 2B 3von40.001 bis 60.000B 3B 4von60.001 bis 180.000B 4B 5 und über 180.000B 6B 7.