§ 2 PBOWiZVVerordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 32 Abs. 1 RAVPVVerordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WpÜGBMVVerordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 18 BKompVVerordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.