§ 13 Abs. 1 KPBVVerordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 28 KVAVVerordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 AnwZpvVVerordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 20 Abs. 1 SVwHKVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.