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| Lfd. Nr. 1 | Teil des Ausbildungsberufsbildes 2 | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 3 | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr 4 |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
| b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen | ||
| c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen | ||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | |
| b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären | ||
| c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||
| d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen | |
| b) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||
| c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht erläutern | ||
| d) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen | ||
| 4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) | a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden | |
| b) | Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten | ||
| c) | wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen | ||
| d) | Gefahren beschreiben, die beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Dämpfen, Gasen und leichtentzündbaren Stoffen ausgehen | ||
| e) | Gefahren beschreiben, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen | ||
| f) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen | ||
| g) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | ||
| 5 | Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen (§ 4 Nr. 5) | a) branchenbezogene Bestimmungen anwenden, insbesondere das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die Bundesartenschutzverordnung | 8 |
| b) | Pelzfelle und Lederarten nach Provenienzen sowie nach ihren Handels- und zoologischen Bezeichnungen ordnen | ||
| c) | Pelzfelle und Lederarten nach ihren Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden, insbesondere nach ihrem Verwendungszweck und ihren Verarbeitungsmöglichkeiten | ||
| d) | Auswirkungen von Veredlungsprozessen auf Pelzfelle und Lederarten beurteilen, insbesondere auf Optik und Haltbarkeit | 4 | |
| 6 | Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern (§ 4 Nr. 6) | a) Musterteile nach ihrer Funktion unterscheiden | 10 |
| b) | Muster abnehmen und abgeformte Teile planlegen und bezeichnen, insbesondere für Innenfutter und Besatz | ||
| c) | Körper abformen | ||
| d) | Modetendenzen beachten, Kosten einschätzen | 12 | |
| e) | Grundschnitte nach vorgegebenen Maßen erstellen | ||
| f) | Arbeitsmuster unter Berücksichtigung der optischen Wirkung einteilen und den Materialbedarf berechnen | ||
| g) | Arbeitsmuster für bestimmte Materialien und Verarbeitungstechniken umstellen | ||
| h) | verarbeitungsbedingte Korrekturen am Arbeitsmuster nach Anprobe ausführen | ||
| i) | Arbeitsmuster nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen herstellen | ||
| 7 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7) | a) Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsbeschreibung erfassen und Arbeitsabläufe festlegen | 5 |
| b) | Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen anwenden | ||
| c) | Werkzeuge und Maschinen rationell in den Arbeitsablauf einsetzen | ||
| d) | Arbeitsgänge nach personellen, organisatorischen und zeitlichen Gesichtspunkten festlegen, Fertigungskosten beachten | 2 | |
| 8 | Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 8) | a) Werk- und Hilfsstoffe sachgerecht lagern | 12 |
| b) | Werkstoffe auswählen, insbesondere textile Flächengebilde nach Art und Strukturen einteilen und die wesentlichen Verarbeitungs- und Gebrauchseigenschaften aufzeigen | ||
| c) | Pelzfelle und Leder unter Berücksichtigung der Materialbeschaffenheit und Verarbeitungstechniken sortieren, insbesondere nach Farb- und Strukturfolgen | 4 | |
| d) | Zutaten auswählen und zuordnen | ||
| e) | Pelzfelle und Leder nach modischen Gesichtspunkten und optischen Wirkungsgrundsätzen auswählen | 4 | |
| 9 | Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen (§ 4 Nr. 9) | a) Leder und Haare befeuchten und Trockenverfahren anwenden | 5 |
| b) | Pelzfelle und Leder strecken und zwecken sowie textile Flächen und andere Werkstoffe bügeln und glätten | ||
| c) | Lederkanten und Ledernähte blenden | ||
| d) | Pelzfälle läutern und finishen | ||
| e) | Pelzbekleidung klopfen | ||
| 10 | Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 10) | a) Schneidewerkzeuge handhaben und Schneidetechniken ausführen | 10 |
| b) | Pelzfelle anbrachen | ||
| c) | Leder schneiden | ||
| d) | Einzelschnitte und Schnittgruppen zur Formveränderung von Pelzfellen ausführen | 14 | |
| e) | Schnittanlagen bei Material mit unterschiedlichem Haarprofil und unterschiedlicher Haarfarbe ausführen | ||
| f) | Höhen- und Seitenverbindungen unter Berücksichtigung von Farbe, Struktur, Wirkung und Wirtschaftlichkeit herstellen | ||
| g) | textile Flächen zuschneiden, insbesondere Zwischenfutter und Futterseiden | ||
| h) | Auslaßberechnungen durchführen und Ergebnisse anwenden | 10 | |
| 11 | Nähen von Werkstücken (§ 4 Nr. 11) | a) Nähmaschinen nach ihrem Einsatz unterscheiden und handhaben, insbesondere Spezialnähmaschinen für Pelzfelle und Leder | 14 |
| b) | Nahtarten unterscheiden und entsprechend ihrer Einsatzgebiete anwenden | ||
| c) | Näharbeiten für die Pelzfell-, Leder- und Textilverarbeitung ausführen | ||
| d) | Einfütterungsarbeiten ausführen | 10 | |
| e) | Reparaturen und Umarbeitungen ausführen | ||
| 12 | Fertigen von Werkstücken (§ 4 Nr. 12) | a) Fertigungsschritte vom Modell und Material ableiten | 14 |
| b) | Verarbeitungstechniken festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen von natürlichen oder durch Veredlung geschaffenen Materialeigenschaften | ||
| c) | Werkstück zusammenstellen und ausfertigen | ||
| d) | Werkstück aus Pelzfell oder Leder mit anderen Materialien kombinieren | ||
| e) | Endabnahme vornehmen | ||
| 13 | Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen (§ 4 Nr. 13) | a) Handwerkszeuge instandhalten | 3 |
| b) | Arbeitsmittel und Werkzeuge ordnen und lagern | ||
| c) | Geräte und Hilfsmittel zur Maschinenpflege einsetzen | ||
| d) | Arbeitsgeräte und Maschinen reinigen und pflegen | ||
| e) | Maschinenstörungen feststellen und Fehlerbeseitigung einleiten | ||
| 14 | Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 14) | a) Ziele, Aufgaben, Bedeutung und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung beschreiben | 5 |
| b) | Begleitpapiere aus der Produktion bearbeiten, Datenerfassungssysteme anwenden | ||
| c) | Erzeugnisse gemäß den betrieblichen Richtlinien lager- und versandfertig aufmachen und verpacken | ||
| d) | Eingangs-, Zwischen- und Endkontrollen ausführen, Prüfergebnisse bewerten | 10 | |
| e) | Qualitätsausfall überprüfen, insbesondere nach Fertigmaßen und Verarbeitung | ||
| f) | Fehler feststellen, Fehlerursachen erkennen und Fehlerbeseitigung einleiten |