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Die Eignungsprüfung kann in der Regel zweimal und nur insgesamt jeweils frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rektors oder der Rektorin der Hochschule der Bildenden Künste Saar möglich.