LAArchV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs
Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs nach Maßgabe der §§ 3 bis 5.