§ 5 LAArchV
Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen: Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.
Mieterdarlehen,
Altsparergesetz,
Soforthilfegesetz,
Wohnraumhilfe,
Währungsausgleichsgesetz,
Ausbildungshilfe,
Beschwerdeausschüsse,
Arbeitsplatzdarlehen,
Heimförderung,
Hausratentschädigung,
Aufbaudarlehen Gewerbe,
Aufbaudarlehen Wohnungsbau,
Aufbaudarlehen Landwirtschaft,
Kriegsschadenrente,
Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),
Hauptentschädigung,
Mehrfachleistungen,
Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,
Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),
Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt).