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Auf das Landesamt für Zentrale Dienste wird folgende Aufgabe übertragen: die Bearbeitung und Abwicklung von Anträgen auf Entgeltumwandlung der Beschäftigten in der Landesverwaltung auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) vom 1. November 2006 bei Direktversicherern sowie sonstige vollzugliche Angelegenheiten von Entgeltumwandlung bei Direktversicherern.