Gesetze
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Die Amtsdauer des Landesbeirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre.
Der Landesbeirat bleibt bis zur Konstituierung eines neuen Beirats im Amt.
Zur konstituierenden Sitzung des Landesbeirats lädt das für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständige Ministerium ein.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre.
Die Amtsdauer des Beirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner…
Der Landesbeirat setzt sich zusammen aus
Die Amtsperiode des Beirats ist an der Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags orientiert und beginnt am Tag der konstituierenden Sitzung des Beirats,…
Nach Ablauf ihrer Amtszeit üben die Mitglieder und ihre Stellvertretungen ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beratungsorgans aus. Der bisherige Vorsitz…
Die Mitglieder einschließlich des Vorsitzes werden für vier Jahre bestellt (Amtsperiode). Die Amtsdauer der während einer Amtsperiode neu hinzutretenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.